
Anforderungen im IMDS
Innerhalb des IMDS werden alle im Fahrzeugbau verwendeten Werkstoffe kommuniziert, archiviert und verwaltet. Dies dient vor allem dazu, dass Automobilhersteller und deren Zulieferer ihre Verpflichtungen, die sich aus nationalen und internationalen Normen, Standards, Gesetzen und Verordnungen ergeben, erfüllen können. Die IMDS Daten sind im Rahmen des Erstmusterprüfberichtes beim Kunden abzugeben. Erfolgt die Abgabe der IMDS Daten nicht termingerecht, wird dies wie ein Fehler am Produkt gewertet und führt so in den meisten Fällen zur Ablehnung des Erstmusterprüfberichts.
Gesetzliche Vorgaben und Kundenanforderungen
Die Materialdatendokumentation ist eine durch internationale und nationale Gesetze geregelte Anforderung. Begleitet werden diese Vorgaben durch Normen und Produktanforderungen der Kunden. Weitere gesetzliche Vorgaben, die die Verwendung von Stoffen beschränken, sind beispielsweise die REACH Verordnung und im After Sales Bereich die RoHS Richtlinie.
Die Global Automotive Declarable Substance List – GADSL
Die Einstufung der Substanzen im IMDS erfolgt nach der Global Automotive Declarable Substance List (GADSL). Die GADSL ist eine Sammlung von verbotenen und deklarationspflichtigen Stoffen im Automobilbau.
CoChecker: Darstellung der weltweiten Material Compliance – jederzeit
Nicht alle Anforderungen werden vom IMDS abgedeckt. Die IMDS Daten sind allerdings eine hervorragende Basis zur Prüfung der übergeordneten Material Compliance durch die Compliance Software CoChecker.
